Hilfsprogramm Hochwasserschäden 2013 für Kommunen, Privathaushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen


Das Hochwasser im Mai/Juni 2013 hat in zahlreichen Städten und Gemeinden in Brandenburg große, teils Existenz bedrohende Schäden verursacht.

Fördernehmer

Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen, Anstalten und Stiftungen, Hauseigentümer und Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen. 

Förderart

Zuschuss

Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie des Landes Brandenburg zur Durchführung des Hilfsprogramms 2013 für Städte und Gemeinden sowie private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen vom 30. August 2013.

 

Ziel des Programms


Ziel des Programms ist die Gewährung finanzieller Hilfen für Städte, Gemeinden, private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden, die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 18. Mai bis 04. Juli 2013 entstanden sind.

  


Wer, was und wie wird gefördert


Wer wird gefördert?

Städte, Gemeinden, private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen mit Schäden, verursacht durch das Hochwasser 2013, die sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.


Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufendes Regenwasser und Mischkanalisationen verursachte Schäden.


Wie wird gefördert?

Aus dem Förderprogramm können bei Infrastrukturmaßnahmen bis zu 100% der ermittelten Schäden und bei Wohnungsunternehmen und privaten Haushalten bis zu 80% bei Instandsetzungen und bei Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten bis zu 80% abzüglich 30% "neu für alt" Regel gefördert werden.

 


Antragsverfahren


Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die auf den Internetseiten der ILB erhältlichen Formulare.


Geltungsdauer

Die Anträge können bei der ILB ab sofort eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2015.


Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1627, 0331 660-1615 und an alle Landkreise und kreisfreie Städte.

 


Was ist noch zu beachten


Alle aufgrund des Schadensereignisses erhaltenen oder beantragten Zuwendungen, Zahlungen, Leistungen Dritter sind offenzulegen. Eine Überkompensation des Schadens ist nicht zulässig. Für den selben Schaden gewährte Soforthilfen gemäß der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe an vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigte private Haushalte und Unternehmen werden angerechnet.

 

Quelle: ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg